Bestattungsarten

Bestattungsarten

Wer gelebt hat, soll Spuren hinterlassen.

Jede Grabmal ist das Denkmal eines Verstorbenen. Der Grabstein erzählt von einem Menschen und seinem Leben. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Angehörigen – im Rahmen der Friedhofsordnung – die Grabstätte sehr persönlich gestalten können.


Auch wenn es schwer scheint: Schon die erste Beschäftigung mit der Gestaltung des Grabes kann für den Angehörigen ein guter Schritt des Abschiednehmens sein.
Bei der Wahl der Bestattungsform spielen aber auch praktische Erwägungen eine Rolle: Was können sich die Angehörigen leisten? Wie viel Zeit können oder wollen sie für die Grabpflege aufwenden? Möchten sie – im Falle des Lebenspartners – einen Platz für sich selbst mit einplanen? Antworten auf diese Fragen kann nur der Angehörige wissen. Aber manchmal hilft es, darüber zu sprechen. Wir sind für Gespräche offen und stehen Ihnen gern beratend zur Seite – auch dann, wenn Sie noch zu Lebzeiten für Ihre eigene Grabstätte vorsorgen möchten.


Urnenbestattung

Urnenreihengrab

Das Reihengrab ist eine vergleichsweise günstige Grabart. Es gelten klar festgelegte Bedingungen. Die Angehörigen können zwar den Friedhofsteil bestimmen, in dem der Verstorbene bestattet werden soll, hier wird dann aber die Grabstätte belegt, die "an der Reihe" ist. 

In jedem Urnenreihengrab ist Platz für eine Urne. Es kann nicht nachträglich eine weitere Urne hinzugefügt werden. Die individuelle Gestaltung des Grabes ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich. Die Liegezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann nicht verlängert werden. 

Die Grabpflege wird normalerweise von den Angehörigen übernommen.

Pflegevereinfachtes Urnenreihengrab

Im Urnenreihengrab für Ehepaare können Ehepartner nebeneinander bestattet werden, ohne dass ein individuelles Doppelurnengrab erworben – und gepflegt – werden muss.

Grabstätte und Grabstein werden zum Komplettpreis angeboten. Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung oder eine Gärtnerei.

Das Grabmal ist mit Namen und Geburts - und Sterbedaten im Preis inbegriffen und die Bepflanzung erfolgt mit immergrünen Pflanzen.

Urnenwahlgrab

Im Urnenwahlgrab finden bis zu 2 Urnen Platz. Diese können auch in zeitlichem Abstand beigesetzt werden. Die Angehörigen können die Grabstelle aus den verfügbaren Freistellen auf dem Friedhof selbst auswählen.

Eine individuelle Gestaltung des Grabes ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich. Die Ruhezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann jederzeit verlängert werden. 

Die Grabpflege für Wahlgräber wird normalerweise von den Angehörigen übernommen.

Urnengemeinschaftsanlage

Hat ein Mensch kaum Angehörige oder können sich die Angehörigen nicht um das Grab kümmern, kann ein Platz im Urnengemeinschaftsgrab eine unkomplizierte Lösung sein. Grabstätte und Grabstein werden hier zum Komplettpreis erworben. Die Angehörigen brauchen so nur eine Entscheidung zu treffen und können dann sicher sein, dass alles Weitere in ihrem Sinne geschehen wird. Die Grabpflege wird von der Friedhofs-verwaltung übernommen. Trotzdem hat auch im Urnengemeinschaftsgrab jeder Verstorbene seinen Platz: Auf der Namenstafel, aber auch dort, wo eine Steckvase mit "seinen" Blumengrüßen stehen kann. Jeder Mensch wird ein ganzes Leben lang bei seinem Namen gerufen. Deshalb gibt es auf unseren Friedhöfen, anders als auf anderen Friedhöfen, keine anonymen Gemeinschaftsgräber.


Erdbestattung

Sargwahlgrab

Das Wahlgrab ist eine etwas individuellere Bestattungsform, bei der die Angehörigen den Platz des Grabes aus den verfügbaren Freistellen auf dem Friedhof selbst auswählen.

Im Wahlsarggrab ist Platz für einen Sarg und zwei Urne. Diese können auch in zeitlichem Abstand beigesetzt werden.

Eine individuelle Gestaltung ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich. Die Ruhezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann jederzeit verlängert werden. 

Die Grabpflege wird normalerweise von den Angehörigen übernommen.

Sargreihengrab

Das Reihengrab ist eine vergleichsweise günstige Grabart. Es gelten klar festgelegte Bedingungen. Die Angehörigen können zwar den Friedhofsteil bestimmen, in dem der Verstorbene bestattet werden soll, hier wird dann aber die Grabstätte belegt, die "an der Reihe" ist. 

In jedem Reihengrab ist Platz für einen Sarg. Es kann nicht nachträglich ein weiterer Sarg oder eine Urne hinzugefügt werden. Die individuelle Gestaltung des Grabes ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich. Die Liegezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann nicht verlängert werden. 

Hier finden Sie unsere Friedhofsverwaltung
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